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   BGH, 22.01.2014 - 2 StR 314/13   

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https://dejure.org/2014,4092
BGH, 22.01.2014 - 2 StR 314/13 (https://dejure.org/2014,4092)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2014 - 2 StR 314/13 (https://dejure.org/2014,4092)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2014 - 2 StR 314/13 (https://dejure.org/2014,4092)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 Abs. 1 StPO
    Beweiswürdigung des Tatrichters (revisionsrechtliche Überprüfung; Anforderungen an die Darstellung im Urteil in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 267 StPO, § 177 StGB
    Beweiswürdigung im freisprechenden Strafurteil: Notwendige Darstellung einer Zeugenaussage in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation

  • Wolters Kluwer

    Wiedergabe von Zeugenaussagen im Urteil bei Aussage-gegen-Aussage-Situationen

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im freisprechenden Strafurteil: Notwendige Darstellung einer Zeugenaussage in einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wiedergabe von Zeugenaussagen im Urteil bei Aussage-gegen-Aussage-Situationen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Aufhebung eines freisprechenden Urteils wegen rechtsfehlerhafter Beweiswürdigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 152
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.08.2011 - 1 StR 114/11

    Rechtsfehlerhaft begründeter Freispruch (Beweiswürdigung beim Vorwurf der

    Auszug aus BGH, 22.01.2014 - 2 StR 314/13
    Insbesondere ist es ihm verwehrt, die Beweiswürdigung des Tatrichters durch seine eigene zu ersetzen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110 mwN).

    In Fällen, in denen - wie hier - Aussage gegen Aussage steht, muss aber der entscheidende Teil einer Aussage in das Urteil aufgenommen werden, da dem Revisionsgericht ohne Kenntnis des wesentlichen Aussageinhalts ansonsten die sachlich-rechtliche Überprüfung der Beweiswürdigung nach den oben aufgezeigten Maßstäben verwehrt ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2011 - 1 StR 114/11, NStZ 2012, 110, 111).

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus BGH, 22.01.2014 - 2 StR 314/13
    Denn nicht jede Inkonstanz stellt bereits einen Hinweis auf eine mangelnde Glaubhaftigkeit der Angaben insgesamt dar (BGH, Urteil vom 30. Juli 1999 - 1 StR 618/98, BGHSt 45, 164, 172).
  • BGH, 21.11.2006 - 1 StR 392/06

    Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf einer Sexualstraftat im Dienst

    Auszug aus BGH, 22.01.2014 - 2 StR 314/13
    Insbesondere ist die Beweiswürdigung auch dann rechtsfehlerhaft, wenn die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt werden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 21. November 2006 - 1 StR 392/06, Rn. 13, zit. nach juris) oder sich den Urteilsgründen nicht entnehmen lässt, dass die einzelnen Beweisergebnisse in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2008 - 1 StR 231/08, Rn. 16 mwN, zit. nach juris).
  • BGH, 15.07.2008 - 1 StR 231/08

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 22.01.2014 - 2 StR 314/13
    Insbesondere ist die Beweiswürdigung auch dann rechtsfehlerhaft, wenn die Beweise nicht erschöpfend gewürdigt werden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 21. November 2006 - 1 StR 392/06, Rn. 13, zit. nach juris) oder sich den Urteilsgründen nicht entnehmen lässt, dass die einzelnen Beweisergebnisse in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt wurden (vgl. BGH, Urteil vom 15. Juli 2008 - 1 StR 231/08, Rn. 16 mwN, zit. nach juris).
  • BGH, 23.01.1997 - 4 StR 526/96

    Fehlen einer Auseinandersetzung des Tatrichters mit den Äußerungen des

    Auszug aus BGH, 22.01.2014 - 2 StR 314/13
    Auf dieser Grundlage kann der Senat schon nicht hinreichend überprüfen, ob das Landgericht eine fachgerechte Analyse der Aussage der Nebenklägerin zum Kerngeschehen vorgenommen und die dabei von ihr aufgezeigten "Abweichungen", die hinsichtlich des erhobenen Vergewaltigungsvorwurfs ausschließlich das Randgeschehen betreffen, zutreffend gewichtet hat (zur Gewichtung von Aussagekonstanz und Widerspruchsfreiheit vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 1997 - 4 StR 526/96, NStZ-RR 1997, 172).
  • BGH, 06.11.2013 - 2 StR 357/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Bewertung entlastender Aussagen: Gesamtwürdigung

    Auszug aus BGH, 22.01.2014 - 2 StR 314/13
    Es musste sich vielmehr aufgrund einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme seine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit der Einlassung bilden (vgl. Senat, Urteil vom 6. November 2013 - 2 StR 357/13, Rn. 6, zit. nach juris; Ott in: KK, StPO, 7. Aufl. § 261 Rn. 28a, jeweils mwN).
  • BGH, 09.03.2011 - 2 StR 467/10

    Grenzen der Revisibilität der Beweiswürdigung (Auseinandersetzung mit einem

    Auszug aus BGH, 22.01.2014 - 2 StR 314/13
    Das ist etwa dann der Fall, wenn die Beweiswürdigung lückenhaft, widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen gestellt werden (st. Rspr.; vgl. Senat, Urteil vom 9. März 2011 - 2 StR 467/10, Rn. 10, zit. nach juris).
  • BGH, 19.11.2020 - 2 StR 165/20

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Darlegungsanforderungen

    Insoweit ist mangels näherer Angaben hierzu eine Überprüfung nicht möglich, ob etwaige diesbezüglich bestehende Differenzen im Rahmen der Beweiswürdigung zutreffend gewichtet worden sind (vgl. Senat, Urteil vom 22. Januar 2014 - 2 StR 314/13, NStZ-RR 2014, 152, 153 mwN).
  • OLG Hamburg, 20.11.2015 - 1 Ws 148/15

    Haftprüfung bei Vollzug der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus:

    Vielmehr haben sie sich im Wege einer Gesamtwürdigung des Ergebnisses der Beweisaufnahme eine Überzeugung von der Richtigkeit oder Unrichtigkeit einer Einlassung zu bilden (§ 261 StPO; vgl. BGH, Beschluss vom 22. Januar 2014 - 2 StR 314/13, NStZ-RR 2014, 152).
  • OLG Karlsruhe, 02.07.2014 - 1 (3) Ss 210/14

    Revisionsgerichtliche Prüfung der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Um dem Revisionsgericht eine Überprüfung der richterlichen Überzeugungsbildung zu ermöglichen, ist in einer solchen Aussage-gegen-Aussage-Konstellation eine geschlossene Darstellung der Angaben des Belastungszeugen erforderlich, wobei diese Angaben einer besonders sorgfältigen Inhalts- und Konstanzprüfung zu unterziehen und auch die Aussageentstehung zu beleuchten ist, so dass die wesentlichen Inhalte der früheren Angaben des Belastungszeugen ebenfalls mitzuteilen sind (BGHSt 45, 164; StV 2009, 347 ; NStZ 2010, 228 ; NStZ-RR 2013, 51; NStZ-RR 2014, 152; weitere Nachweise bei Ott in KK 7. Aufl. § 261 Rdnr. 29b).
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